Bad Segeberg (ots) - Gestern haben die Beamten des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg eine Verkehrskontrolle in der Kurhausstraße durchgeführt.
Der Focus lag dabei auf der Ablenkung der Verkehrsteilnehmer und der Verkehrstüchtigkeit.
Im Zeitraum von 11:00 - 12:15 Uhr stellten die Polizisten fünf Handyverstöße und sieben Verstöße gegen die Anschnallpflicht fest. Ein Fahrzeugführer verfügte nicht über eine gültige Fahrerlaubnis und bei einem Kraftfahrzeug fehlte der erforderliche Versicherungsschutz. In drei Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, da die Fahrzeugführer am Zebrastreifen die Wartepflicht gegenüber den Fußgängern missachteten.
Was den Beamten auffiel war die Tatsache, dass viele Fahrradfahrer ihr Rad beim Überqueren des Zebrastreifens / der Straße nicht schoben, sondern einfach weiter fuhren. In dem Fall haben die Fahrradfahrer allerdings kein Vorrecht zum Überqueren des Zebrastreifens / der Straße. Des Weiteren kann es dazu kommen, dass die Autofahrer die Überquerungsabsicht zu spät erkennen.
Die Beamten des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers werden auch in dem Bereich weitere Kontrollen durchführen.
Beanstandungen bei der Verkehrstüchtigkeit gab es erfreulicherweise nicht.
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