53879 Euskirchen (ots) - Die Polizei Euskirchen weist darauf hin, dass am 01.07.2018 die Waffenamnestie endet.
Die Amnestieregelung ist in § 58 Abs. 8 Waffengesetz geregelt. Demnach besteht ein Strafverzicht illegal besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition.
Dies bedeutet, dass Personen, die bis zum 01.07.2018 den zuständigen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen entsprechende Waffen oder Munition übergeben, nicht wegen
- unerlaubten Erwerbs, - unerlaubten Besitzes, - unerlaubten Führens oder - unerlaubten Verbringens illegal besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition bestraft werden.
Bislang wurden in Euskirchen 50 Lang- und 50 Kurzwaffen abgegeben.
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