Goslar (ots) - Presseinformation der Polizei Goslar zum Einsatz am kommenden Wochenende
Am 02.06.2018 finden in Goslar mehrere versammlungsrechtliche Aktionen statt. Die Polizei Goslar hat sich seit mehreren Monaten intensiv auf diesen Einsatztag vorbereitet.
Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar und aus dem Umland wollen am 02.06.2018 ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit setzen. Dies in Form einer bunten Kundgebung zu tun, ist Ausdruck unserer lebendigen Demokratie. Vorrangige Aufgabe der Polizei an diesem Tag wird der Schutz dieser friedlichen von der Versammlungsbehörde bestätigten Versammlungen sowie Unbeteiligter sein.
Genauso sind wir aber auch verpflichtet, andere bestätigte Versammlungen zu schützen, auch wenn die Inhalte nicht von allen geteilt werden.
Auf unterschiedlichen Mobilisierungsplattformen wird immer wieder aufgerufen, "den Naziaufmarsch zu verhindern". Wir müssen daher auf die aktuelle Rechtslage unseres Versammlungsgesetzes hinweisen, dass, wer in der Absicht handelt, eine nicht verbotene Versammlung zu vereiteln, u. a. schon durch Verursachung einer erheblichen Störung der Ordnung dieser Versammlung, den Verdacht einer Straftat begründet.
Da die Polizei einem Strafverfolgungszwang unterliegt, müssen wir alle unaufschiebbaren Maßnahmen treffen, damit diese Straftat verfolgt werden kann, unabhängig davon, ob es später zu einer Verurteilung kommt oder nicht. Wir jedenfalls wünschen uns, dass es erst gar nicht zu diesem Erfordernis kommt.
"Wir als Polizei werden mit viel Fingerspitzengefühl und im Sinne des Schutzes des friedlichen Verlaufes der Versammlungen agieren. Wir werden auf jede Situation angemessen reagieren.
Für uns bedeutet das, dass wir konsequent gegen Gewalttäter und jede Form von Straftaten wie z.B. Volksverhetzung oder Landfriedensbruch vorgehen werden", macht die Einsatzleiterin, Frau Polizeidirektorin Petra Krischker deutlich. "Ich gehe aber von überwiegend friedlichem Protest aus. Dieser wird seine Wirkung nicht verfehlen und entspricht dem mir gewonnenen Eindruck einer für Toleranz und Demokratie einstehenden Bürgerschaft Goslars."
Aus Gründen datenschutzrechtlicher Transparenz weist die Polizei Goslar darauf hin, dass sie im Rahmen rechtlicher Vorgaben offen erkennbare mobile Videofahrzeuge zur Fertigung von Übersichtsaufnahmen an neuralgischen Punkten einsetzt. Die Aufnahmen werden in die Einsatzzentrale übertragen und dienen der Einsatzsteuerung./MaLü
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