Heidelberg: 15-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in drei Fällen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Heidelberg (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg erließ das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 15-Jährigen.

Der 15-jährige ist dringend tatverdächtig, am 06.06.2018 zwischen 15 und 15.30 Uhr aus dem Fahrradkorb einer 21-jährigen Heidelbergerin deren Rucksack samt Inhalt gestohlen zu haben. Die Radfahrerin war zu diesem Zeitpunkt auf der Berliner Straße in Heidelberg unterwegs. Im Rucksack befanden sich Bargeld, ein Smartphone und ein Laptop im Gesamtwert von 500 Euro.

Im Anschluss soll der Verdächtige einer 58-jährigen Frau deren Rucksack samt Inhalt aus dem Fahrradkorb entwendet haben. Die Frau war mit ihrem Fahrrad im Neuenheimer Feld unterwegs. In dem Rucksack befanden sich u.a. ein Geldbeutel und ein Smartphone im Wert von mehreren hundert Euro.

Gegen 15.45 Uhr soll der Beschuldigte in der Brückenstraße einer 18-Jährigen den Rucksack samt Inhalt von der Schulter gerissen haben, um sich diesen anzueignen. Die Frau verfolgte den Beschuldigten. In der Folge wurde er von einem Auto aufgehalten, dass ihm den Weg versperrte, worauf er sich seiner Beute entledigte und seine Flucht fortsetzte.

In allen Fällen besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte die entwendeten Sachen gewerbsmäßig sich oder Dritten rechtswidrig zueignen wollte.

Der 15 Jahre alte Jugendliche wurde anschließend kurz nach 17.30 Uhr in Mannheim, nahe dem Quadrat K5, von Beamten des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt kontrolliert. Vor der Kontrolle war der Jugendliche aus einem Gebüsch gekommen. In diesem fanden die Beamten Diebesgut, welches den ersten beiden Taten zugeordnet werden konnte. Der 15-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde der 15-jährige marokkanische Staatsangehörige am Donnerstagnachmittag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in drei Fällen. Der Beschuldigte wurde danach in eine Jugendvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Nord dauern an.

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