Ulm (ots) - Der 22-Jährige hatte gegen 13.45 Uhr in einem Wohngebiet mehrere Schüsse abgegeben. Anwohner alarmierten die Polizei. Die stellte fest, dass es sich bei der Waffe um eine ab 18 Jahren frei verkäufliche Pistole handelte. Allerdings wäre für das Schießen eine behördliche Erlaubnis erforderlich gewesen, die der 22-Jährige jedoch nicht hatte. Die Polizei ahndete die Ordnungswidrigkeit mit einer entsprechenden Anzeige.
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