Vermögensabschöpfung – „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“

Die Vermögensabschöpfung dient dazu dem Täter die "Früchte der Tat" zu entziehen und Opfer zu entschädigen.

Mainz (ots) - Im Rahmen eines gemeinsamen Ermittlungsverfahrens von Landeskriminalamt, Zoll und Staatsanwaltschaft Koblenz kam es in den vergangenen Wochen zu einem großen Erfolg. Durch Ermittler des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz konnten neben 646 Kilogramm verschiedener Betäubungsmittel auch Vermögenswerte im fünf- bis sechsstelligen Bereich in Form von LKWs, PKWs, Schmuck und größeren Mengen Bargeld beschlagnahmt werden.

Unter dem Motto "Straftaten dürfen sich nicht lohnen" arbeiten speziell ausgebildete Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte täglich daran, Straftätern den Profit, den sie aus Straftaten erlangt haben, wieder wegzunehmen. Außerdem können den Tätern Wertgegenstände entzogen werden, die sie zur Ausübung einer Tat benutzt haben. Neben den klassischen Strafverfolgungsaktivitäten gewinnt der Bereich der Vermögensabschöpfung immer mehr Bedeutung bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Gerade auch zur Stärkung des Opferschutzes wurde das Recht der Vermögensabschöpfung im Juli vergangenen Jahres vereinfacht und reformiert.

Die Vermögensabschöpfung dient zum einen dazu dem Täter die "Früchte der Tat" zu entziehen, zum anderen soll sie den Geschädigten ermöglichen, auf die gesicherten Vermögenswerte der Täter zuzugreifen, um so den eigenen Schaden wieder zu beseitigen oder Entwendetes zurückzuerhalten.

Was die Polizei in Rheinland-Pfalz in diesem Bereich geleistet hat, zeigen die statistischen Daten deutlich. Im vergangenen Jahr haben Polizei und Staatsanwaltschaften in über 360 Verfahren gegen mehr als 370 Schuldner Vermögenswerte im Gesamtwert von 11,4 Millionen Euro vorläufig sichergestellt. So sind jeweils die höchsten Werte seit fünf Jahren erreicht worden. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Summe der Sicherungen fast vervierfacht.

Bei den sichergestellten Vermögenswerten handelt es sich unter anderem um Bargeld, Fahrzeuge, Immobilien, Forderungen bei Finanz- oder Kreditinstituten (z.B. Bankguthaben) und virtuelle Währungen (z.B. Bitcoins). Den höchsten Anteil an der Gesamtsicherungssumme 2017 hatten Arresthypotheken in Immobilien mit fast der Hälfte der Summe.

Die höchsten Sicherstellungssummen wurden im Bereich der Eigentums- und Vermögenskriminalität wie z.B. Betrug, Diebstahl, Geldwäsche, Raub, Hehlerei erreicht. Die meisten Verfahren mit vermögensabschöpfenden Maßnahmen wurden im Jahr 2017, wie auch schon in den Jahren zuvor, in der Betäubungsmittelkriminalität geführt. Zudem erfolgten vermögensabschöpfende Maßnahmen auch in Verfahren z.B. des unerlaubten Glückspiels, Tötungsdelikten und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

Die Zukunftsaussichten in diesem Bereich sind äußerst positiv. Mit der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr wurden der Polizei und Justiz neue Werkzeuge zur Sicherung und zum Entzug von Vermögen, welches aus Straftaten stammt, an die Hand gegeben.

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