GBA: Haftbefehl wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (13. Juni 2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den

29-jährigen tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H.

erwirkt. Er ist dringend verdächtig, vorsätzlich biologische Waffen hergestellt zu haben (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 KrWaffKontrG). Darüber hinaus besteht gegen ihn der Anfangsverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 StGB). Der Beschuldigte war am 13. Juni 2018 in Köln vorläufig festgenommen worden. Zudem war die dortige Wohnung des Beschuldigten durchsucht worden.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ab Mitte Mai 2018 begann Sief Allah H. damit, die für die Gewinnung von Rizin notwendigen Gerätschaften und Substanzen zu beschaffen. Unter anderem erwarb er bei einem Internetversandhändler 1.000 Rizinussamen sowie eine elektrische Kaffeemühle. Anfang Juni 2018 setzte der Beschuldigte sein Vorhaben um und stellte erfolgreich Rizin her. Dieses konnte bei dem Beschuldigten sichergestellt werden.

Inwiefern der Beschuldigte Rizin zur Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen erwogen hat, ist nicht abschließend geklärt. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein dringender Tatverdacht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB).

Anhaltspunkte für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung sowie eine nach Ort und Zeitpunkt konkretisierte Anschlagsplanung bestehen nicht.

Der Beschuldigte wurde gestern (13. Juni 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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