Rhein-Kreis Neuss (ots) - Wir berichteten mit unserer Pressemitteilung vom 13.06.2018, 16:29 Uhr, erneut über die Amnestieregelung zur straffreien Abgabe illegaler Waffen. Hierbei sind falsche Öffnungszeiten der Waffenbehörde (Jülicher Landstr. 178, 41464 Neuss) veröffentlicht worden. Die aktuellen Öffnungszeiten sind:
Seit dem 06.07.2017 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem eine Amnestieregelung beinhaltet. Demnach ist es bis zum 01. Juli 2018 straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei. Weite Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/waffenrecht-1
Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis zur Vernichtung der Waffe gegeben wird.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300- 11412, 11413, 11414, 11415.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw