Augsburger Sommernächte 2018 – vom 21.06. – 23.06.2018 – FAQs an die Polizei
15.06.2018, PP Schwaben Nord
Augsburger Sommernächte 2018 - vom 21.06. - 23.06.2018 - FAQs an die Polizei
Die Augsburger Sommernächte stehen vor der Tür. Und damit verbunden wieder die eine oder andere Frage zur Veranstaltung zur allgemeine Sicherheitslage und zu Verkehrssperren. Dazu die häufigsten FAQs, beantwortet vom Polizeipräsidium Schwaben Nord:
Videoüberwachung
Warum wird dieses Jahr wieder videoüberwacht?
Basierend auf den positiven Erfahrungen der letztjährigen Sommernächte sowie aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage haben sich Polizei und Veranstalter dazu entschlossen, heuer wieder eine mobile Videoüberwachungsanlage zu installieren. Die Kameras werden auch in diesem Jahr ausschließlich von der Polizei betrieben.
Die Videoüberwachung dient vor allem der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, dem Erkennen von verdächtigen Gegenständen oder Personen sowie dem sog. „Crowd Management“: bei den Sommernächten werden täglich bis zu 40.000 Besucher erwartet. Durch die mobile Überwachungsanlage soll eine kritische Konzentration von Besucherströmen schnell erkannt werden, um frühzeitig gefahrenabwehrend reagieren zu können.
Aufgrund der Kameras konnten starke Besucherzuströme insbesondere bei den Einlasskontrollen schnell erkannt werden. Somit konnte Personal zeitnah angepasst werden.
Was, wann und wo wird aufgezeichnet?
Die Videoüberwachung erfolgt AUSSCHLIESSLICH im öffentlichen Veranstaltungsraum. Es werden NUR Bild- und keine Tonaufnahmen gefertigt. Die Videoüberwachung ist während der Öffnungszeiten der Sommernächte jeweils von 17.00 bis 01.00 Uhr vorgesehen. Es werden grundsätzlich nur Übersichtsaufnahmen gefertigt. Lediglich bei konkreten Anhaltspunkten für eine Straftat oder Sicherheitsstörung, werden gezielt Aufnahmen vom Tatgeschehen gefertigt.
Insgesamt sind im gesamten Veranstaltungsbereich neun Kameras eingerichtet. Die Standorte im letzten Jahr haben sich bewährt und wurden beibehalten. Lediglich die Kamera in der Phil. -Welser-Straße musste an einem anderen Gebäude angebracht werden.
Ein Übersichtsplan der installierten Überwachungsanlagen finden sie nachfolgend zum Download:
Videoüberwachung - Übersichtskarte (.pdf / 1 MB)
Wie lange werden die Aufzeichnungen gespeichert?
Die Aufnahmen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von maximal vier Wochen gelöscht, die gesetzlich mögliche Aufzeichnungsdauer von zwei Monaten wird somit deutlich unterschritten. Lediglich Bilddaten, die im Nahhinein als Beweismittel (z. B. zur Aufklärung von Straftaten) benötigt werden, dürfen länger gespeichert werden.
Wer darf die Aufnahmen einsehen?
Zugriff auf die Überwachungsaufnahmen hat ausschließlich die Polizei. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich - so kann z. B. bei einer Rauchentwicklung kurzzeitig die Feuerwehr eingebunden werden.
Ist eine Videoüberwachung überhaupt rechtlich zulässig?
Die rechtlichen Voraussetzungen einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch die Polizei regelt Art. 33 Polizeiaufgabengesetz (PAG).
Demnach sind offene Videoaufzeichnungen zur Verhinderung von Straftaten und erheblichen Ordnungswidrigkeiten zulässig. Gleichermaßen dienen die Aufnahmen der nachträglichen Aufklärung von Straftaten. Um dies zu erreichen ist die polizeiliche Videoüberwachung zweckmäßig und im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Veranstaltungsbesucher auch verhältnismäßig (Art. 4 PAG).
Die Aufnahmen erfolgen offen und für jeden erkennbar. Die Standorte der Kameras und der von ihnen erfasste Bereich werden durch zahlreiche Schilder vor Ort und über die Medien angekündigt.
Die Videoaufnahmen werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert, da zu erwarten ist, dass Strafanzeigen auch erst im Nachhinein bei der Polizei eingehen können. Danach erfolgt eine komplette Löschung aller erhobenen Daten.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz stimmten der Videoüberwachung bei den Augsburger Sommernächten zu.
Allgemeines zur Sicherheitslage
Wie wird die Veranstaltung geschützt?
Es liegen uns keine konkreten Gefahrenhinweise für die Augsburger Sommernächte vor. Das Sicherheitskonzept des Vorjahres hat sich bewährt. Deshalb werden auch in diesem Jahr neben der polizeilichen Videoüberwachung beispielsweise an den äußeren Grenzen der Veranstaltung zahlreiche Zufahrtssperren eingerichtet und mehr Sicherheitspersonal eingesetzt.
Gibt es Einlass- oder Taschenkontrollen?
Die Sommernächte sind eine offene Veranstaltung. Jeder kann sich im Veranstaltungsgelände frei bewegen. Es wird daher keine lückenlosen Taschenkontrollen geben. Dennoch werden stichprobenartigen Taschenkontrollen durch das Sicherheitspersonal an den Eingängen sowie im Veranstaltungsbereich durchgeführt. Wir empfehlen dringend große Taschen oder Rucksäcke zuhause zu lassen.
Was darf ich mitnehmen, was nicht?
Gefährliche Gegenstände wie Messer, Pyrotechnik, Pfefferspray oder Glasflaschen müssen zuhause gelassen werden. Fällt bei der Taschenkontrolle ein solcher Gegenstand auf, kann es sein, dass dieser abgenommen wird. Gemäß der Allgemeinverordnung der Stadt Augsburg aus 2017 [Link] ist das Mitführen solcher Gegenstände sogar eine Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich verbotene Gegenstände, z. B. nach dem Waffengesetz, können sogar eine Strafanzeige zur Folge haben.
Ab 20:00 Uhr dürfen keine Tiere (insb. Hunde) mitgeführt werden. Ausgenommen sind Blinden- und Polizeihunde.
Wo finde ich die Polizei und Rettungsdienste?
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind gemeinsam in der Ulrichschule (Maximilianstraße 52) zu finden. In Notfällen sind wie immer die allgemeinen Notrufnummern 110 und 112 rund um die Uhr erreichbar. Außerdem sind wir während der gesamten Veranstaltung mit Kolleginnen und Kollegen der Polizei Augsburg im Veranstaltungsbereich unterwegs und ansprechbar.
Verkehr
Welcher Bereich ist für den Verkehr gesperrt?
Tagsüber ist der Veranstaltungsbereich frei befahrbar. In der Zeit von 17.00 bis 01.00 Uhr wird der Bereich für den Fahrzeugverkehr einschließlich des ÖPNV komplett gesperrt sein, Anwohner bzw. Berechtigte werden auch während der Veranstaltung eingelassen. Teilweise werden für die gesamte Dauer der Veranstaltung Zufahrtssperren aufgebaut. Um welchen Bereich es genau geht, ist auf der Karte zu sehen.
ÖPNV: Straßenbahnen und Busse fahren ab 17:00 Uhr nicht mehr über den Rathausplatz, Moritzplatz und Maximilianstraße.
Die Linien 22 und 32 fahren bereits ab Montag, 18.06.2018 nicht mehr über die Maximilianstraße.
Der Königsplatz ist durch die Veranstaltung nicht beeinträchtigt.
Wo soll ich mein Fahrrad abstellen?
Letztes Jahr kam es vermehrt vor, dass Fahrräder kreuz und quer auf dem Veranstaltungsgelände abgestellt und so z. T. Not- und Rettungswege versperrt wurden. Einige Fahrräder mussten daher „abgeschleppt“ bzw. „umgeparkt“ werden. Um dies heuer zu vermeiden, wird ein großer Fahrradparkplatz am Königsplatz im Bereich des Manzùbrunnens eingerichtet. Weitere Fahrradparkplätze befinden sich am Elias-Holl-Platz, Ecke Annastraße / Ludwigstraße und in der Fuggerstraße.
Wo kann ich mich aktuell informieren? Infos zum Programm findet Ihr auf der Seite des Veranstalters (Augsburg Marketing):
Auch die Stadt Augsburg hat ein paar wichtige Infos zur Veranstaltung zusammengestellt:
Facebook/PolizeiSWN
Außerdem informieren wir auf unseren Social Media Kanälen über die aktuelle Einsatzlage. Twitter/polizeiSWN