Lüdenscheid (ots) - Freitag, zwischen 9 und 16 Uhr, führten Polizeibeamte an der B229 in Lüdenscheid Kontrollen durch. Hauptzielrichtung war das Thema Ablenkung durch Smartphones etc. Im Überwachungszeitraum stellte die Polizei neben insgesamt 15 "Handyverstößen" auch weiteres fest. Darunter drei fehlende Sicherheitsgurte sowie eine bei Rotlicht überfahrene Kreuzung.
Einen Fahrradfahrer erwartet nun eine Strafanzeige. Anlass war eigentlich, dass er wegen des Telefonierens auf dem Fahrrad auffiel. Bei der Feststellung seiner Personalien wurde auch das hochwertig erscheinende Fahrrad überprüft. Das Fahrrad hatte offenbar schon viel gesehen, denn es lag in Berlin als gestohlen ein. Das bereits im Mai 2016 entwendete Rad wurde sichergestellt.
Gegen 11.55 Uhr befuhr ein in Unna zugelassener Golf GTI (Foto) den Überwachungsbereich. Der Fahrer fuhr ebenfalls mit einem Smartphone in der Hand in die Kontrollstelle. Schnell fiel den Beamten auf, dass die Tuningmaßnahmen am GTI nicht den Vorschriften entsprachen. Der PKW war massiv tiefer gelegt. Ebenso unzulässig: die verbaute Rad-Reifen-Kombination. Bereits am Anhalteort zeigten sich Schleifspuren im Unterbodenbereich und im Radhaus. Auch die Geräusche, die der Wagen von sich gab, schrien förmlich nach einer genauen Überprüfung. Das Fahrzeug wurde bei einer technischen Prüfstelle vorgeführt. Hier sorgte der Zustand des Pkw nur für Kopfschütteln bei den erfahrenen Sachverständigen. Sie stellten fest, dass sich die unzulässig verbauten Federn (Foto) wegen der fehlenden Vorspannung mühelos mit bloßer Handkraft entnehmen ließen. Dieser Mangel sowie die zahlreichen Kratz- und Aufsetzspuren, die unzulässige Klappenauspuffanlage und die daraus resultierenden Geräuschemissionen führte dann im Ergebnis zur Feststellung: "Verkehrsunsicher!". Die Kennzeichen des Pkw wurden noch an Ort und Stelle sichergestellt. Wie tief der Wagen lag zeigte sich beim Verlassen der Prüfstelle. Am Ende der Hebebühne fuhr sich der PKW fest. Teile des Unterbodens rissen ab. Die sog. "Bodenfreiheit" betrug stellenweise weniger als 4 Zentimeter (Foto).
Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von ca. 350 Euro. Gegen den Fahrzeughalter (der Vater des Mannes) wird ebenfalls Anzeige erstattet.
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