Karlsruhe (ots) - Zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen gegen Sief Allah H. wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz u. a. kann Folgendes mitgeteilt werden:
1. Die Ermittlungen haben bislang keinerlei Anhaltspunkte für konkrete Anschlagsplanungen ergeben. Die bisherigen Erkenntnisse legen allerdings nahe, dass der Beschuldigte erwogen hat, einen Sprengsatz herzustellen. Wie weit er mit der Umsetzung seines Vorhabens gekommen ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
2. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden bei dem Beschuldigten insgesamt 3.150 Rizinussamen sowie 84,3 mg Rizin sichergestellt. Rizin unterfällt als biologische Waffe dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Seine Wirkung ist abhängig von der Menge des Gifts und der Art und Weise seiner Verabreichung (vgl. Information des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de).
3. Nach den bisherigen Ermittlungen bestellte der Beschuldigte sämtliche Rizinussamen über den Internetversandhandel. Die Teilmenge von 2.100 Rizinussamen kann drei konkreten Bestellvorgängen zugeordnet werden. Die Ermittlungen zur Herkunft der weiteren Rizinussamen dauern an.
4. Darüber hinaus sind bei dem Beschuldigten weitere Utensilien sichergestellt worden, unter anderem 250 Metallkugeln, zwei Flaschen acetonhaltiger Nagellackentferner sowie Drähte mit aufgelöteten Glühbirnen. Zudem wurden 950 Gramm eines grauen Pulvers sichergestellt. Bei dem Pulver handelt es sich um eine Mischung aus Aluminiumpulver und aus Feuerwerkskörpern stammenden pyrotechnischen Substanzen. Sein Verwendungszweck ist noch nicht abschließend geklärt; insoweit dauern die kriminaltechnischen Untersuchungen noch an.
5. Es liegen bislang keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte Mitglied einer terroristischen Vereinigung war. Allerdings versuchte er 2017 zweimal vergeblich, über die Türkei nach Syrien mutmaßlich zum "Islamischen Staat" auszureisen. Nach den bisherigen Erkenntnissen stand der Beschuldigte in Kontakt mit Personen aus dem radikal-islamistischen Spektrum. Der Inhalt ihrer Kommunikation ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Ob seine Kontaktpersonen Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren, wird ebenfalls gegenwärtig abgeklärt.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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