Südlohn (ots) - Trotz bestehenden Fahrverbotes seit Anfang Mai war ein Kraftfahrer aus Südlohn weiter für seinen Arbeitgeber gefahren. Er hatte weder seinen Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben, noch hatte er seinen Arbeitsgeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihm ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt worden war. Dass er weiterhin mit Fahrzeugen der Firma unterwegs war, wurde dokumentiert, sodass ihn nun ein entsprechendes Strafverfahren erwartet.
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