Dillenburg (ots) - Gladenbach/Oberweidbach-/Niederweidbach - Kontrollen an der Zollbuche
Das "Bike-Konzept" ist Bestandteil des Programms Verkehrssicher in Hessen der Polizei Hessen. Kontrollen speziell von Zweiradfahrern, insbesondere zur Fahrweise und Geschwindigkeit gehören zwangsläufig mit dazu. In diesem Zusammenhang gab es am Mittwoch, 20. Juni, zwischen etwa 14 und 20 Uhr auf der B 255 an der Zollbuche entsprechende Maßnahmen. Die Beamten der Regionalen Verkehrsdienste aus dem Lahn-Dill-Kreis und Marburg-Biedenkopf erhielten Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei aus Mühlheim. Erstmals im heimischen Bereich kamen Zivilkräder zum Einsatz und hinterließen dabei bei manch einem Kradfahrer einen nachhaltigen und sichtlich überraschten Eindruck.
Im Fokus der Kontrollen standen die Zweiräder, die in der Vergangenheit speziell an der Zollbuche auf der B 255 zwischen Bischoffen-Niederweidbach und Gladenbach immer wieder durch überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Verkehrsgefährdungen und auch durch den Lärm auffielen.
Insgesamt 13 von 21 überprüften Krädern fielen auf. Vier fuhren zu schnell, einer hatte keinen Führerschein, fünf konnten notwendige Dokumente nicht vorzeigen und sieben Kräder müssen Mängel aufgrund technischer Veränderungen beheben. Die technischen Veränderungen eines ebenfalls überprüften Quads führte zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeugs. Dabei handelte es sich um ein zur Land- und Forstwirtschaft zugelassenes Quad aus dem Kreis Gießen. Die Schallpegelmessung ergab aufgrund einer Manipulation am Auspuffs fast 10 db über dem erlaubten Grenzwert. Zwei Kradfahrer gerieten in beide Kontrollstellen. Sie fielen zuerst aufgrund technischer Mängel und dann aufgrund überhöhter Geschwindigkeit auf.
Da die Zollbuche nicht den Motorradfahrern vorbehalten ist, sondern auch von anderen Fahrzeugen genutzt wird, gerieten auch die in die polizeilichen Kontrollen. Die Polizei stoppte neben sonst auffälligen Autos auch 22 zu schnell fahrende Autofahrer. Für die gemessenen 146 km/h erwarten den 57- jährigen Mann aus dem Altkreis Biedenkopf als "Spitzenreiter" der Messungen ein Bußgeld in Höhe von 160 EUR, 2 Punkte in Flensburg und ein vierwöchiges Fahrverbot.
Der Fahrer eines Minicar-Unternehmens aus dem Lahn-Dill-Kreis beförderte Fahrgäste, ohne die erforderliche Erlaubnis zur Personenbeförderung zu besitzen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und die Fahrgäste mussten auf den Ersatzfahrer warten, der die notwendigen Papiere vorweisen konnte. Insgesamt müssen 25 Autofahrer ein Verwarnungsgeld bezahlen. Die Polizei nahm eine Sicherheitsleistung, fertigte wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Strafanzeige und wegen Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz, Ladungssicherung und Erlöschen der Betriebserlaubnis insgesamt vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Zudem müssen sieben Autofahrer die beseitigten Mängel nachweisen.
Martin Ahlich
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