Ulm (ots) - Gegen 8.30 Uhr sah die Zeugin den Unfall in der Schulstraße. Ein Golf parkte aus einer Parklücke rückwärts aus. Dabei stieß das Fahrzeug gegen einen Mercedes. Der stand am Straßenrand. Statt sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ungefähr 1.000 Euro zu kümmern, flüchtete die Autofahrerin. Die Zeugin gab der Fahrerin des Daimlers den Hinweis auf das Verursacherfahrzeug. Die Mercedesfahrerin machte sich auf die Suche und fand den beschädigten Golf in einem Wohngebiet. Nun muss sich die Unfallverursacherin nicht nur für den entstandenen Schaden in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verantworten. Die 37-Jährige erwartet auch eine Strafanzeige wegen Unfallflucht.
Hinweis der Polizei: Wer nach einem Unfall einfach weiter fährt, begeht eine Straftat. Wenn der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend ist, muss der Verursacher warten, bis dieser kommt. Andernfalls muss er die Polizei informieren. Ein Zettel mit Namen und Anschrift, der an die Windschutzscheibe geklemmt wird, reicht nicht aus. Geldstrafen, Punkte, der Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen Haftstrafen können die Folgen von Unfallflucht sein.
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