Ulm (ots) - Der Autofahrer parkte Montagnachmittag sein Fahrzeug in der Thränstraße. Als er gegen 6.45 Uhr zu seinem Fahrzeug kam, stellte er einen Schaden an der Fahrertür fest. Ein Unbekannter war dagegen gefahren und hatte sich nicht um den Schaden in Höhe von etwa 2.000 Euro gekümmert. Er flüchtete. Auch seine Erreichbarkeit hatte er nicht hinterlassen. Die Polizei Ulm (Tel.0731/1880) sicherte die Spuren am Tatort und sucht nun den Täter.
Die Ermittler mahnen: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wer mit seinem Auto einen Schaden verursacht, muss auf den Geschädigten warten. Oder die Polizei verständigen. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht. Sonst drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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