Sankt Augustin (ots) - Zwei angebliche Teppichreiniger haben einer 92-jährigen Frau am frühen Mittwochabend (27.06.2018), zwischen 18.30 Uhr und 19.00 Uhr, Schmuck und Bargeld im Wert von circa 2000,- Euro gestohlen. Die Täter hatten im Vorfeld telefonischen Kontakt zu der Seniorin, die in Sankt Augustin in der Nonnenstrombergstraße wohnt, aufgenommen und ihren Besuch als Teppichreinigungsfirma angekündigt. Zur vereinbarten Zeit erschienen die beiden Männer. Während einer der Täter die Dame im Wohnzimmer in ein Gespräch verwickelte, suchte der zweite Täter angeblich die Toilette auf. Tatsächlich durchsuchte er die anderen Räume der Wohnung nach Beute. Er öffnete Schränke und Schubladen und fand dabei den Schmuck und die Bargeldreserven der 92-Jährigen. Beim Verlassen der Wohnung trafen die Täter mit ihrer Beute vor der Haustür auf den Sohn der Geschädigten. Auch ihm sagten die Tatverdächtigen, dass sie von einer Teppichreinigungsfirma seien, stiegen in ein Auto und fuhren davon. Die Polizei fahndet nach den Trickdieben, die mit einem älteren blauen VW Golf mit Krefelder-Kennzeichen vom Tatort weggefahren sind. Beide Tatverdächtigen haben dunkle kurze Haare, eine untersetzte Statur und ein südländisches Erscheinungsbild. Einer der Männer ist circa 50 Jahre alt, ungefähr 165 cm groß und hat ein auffällig volles Gesicht. Bekleidet war er mit einer blauen Jeanshose und einem blau-weiß kariertem Hemd. Er hatte eine rote Umhängetasche dabei. Der Zweite ist circa 25-30 Jahre alt und 175-180 cm groß. Bekleidet war er ebenfalls mit Bluejeans und blau-weiß kariertem Hemd. Hinweise zu den Tätern oder zu dem Fahrzeug nimmt die Polizeiwache in Sankt Augustin unter der Telefonnummer 02241 541-3321 entgegen. Für Trickdiebinnen und Trickdiebe, die in Wohnungen aktiv werden, gibt es nur ein einziges ernsthaftes Hindernis, das sie überwinden müssen, um zum Erfolg zu kommen: die gesperrte oder geschlossene Wohnungstür. Tricktäter sind erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer neue Szenarien aus. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich jedoch auf drei Grundmuster zurückführen: - das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert. - das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt. - das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt. Bleiben Sie misstrauisch und lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Ziehen Sie rechtzeitig einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson hinzu. Wählen Sie im Zweifelsfall den Polizeiruf 110! (Bi) Folgen Sie uns auch auf Facebook unter @polizei.nrw.su oder Twitter unter polizei_nrw_su.
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