Ulm (ots) - Der unbekannte Unfallfahrer streifte in der Lorcher Straße im Vorbeifahren einen Renault Twingo. Der Schaden an diesem beträgt ca. 1000 Euro. Der Unfall dürfte in der Zeit zwischen 6.30 Uhr und 10 Uhr gewesen sein.
Die Polizei mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat - unabhängig von der Höhe des Schadens. Wer mit seinem Auto einen Schaden verursacht, muss auf den Geschädigten warten. Oder die Polizei verständigen. Sonst drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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