Berufskraftfahrer im Fokus der Polizei


04.07.2018, PP Oberfranken

Berufskraftfahrer im Fokus der Polizei
BERG, LKR. HOF. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, musste in der Nacht zum Mittwoch ein 34-jähriger Berufskraftfahrer in Berg erfahren.

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Der Lastwagenfahrer aus Polen war mit einem kleineren Lastwagen unterwegs, in dessen Führerhaus kein Kontrollgerät eingebaut war, weshalb ersatzweise ein handschriftliches Kontrollbuch als Arbeitszeitnachweis geführt werden muss. Da der 34-Jährige aber weder seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen 28 Tage, als auch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers über arbeitsfreie Tage nicht vorzeigen konnte, ist eine Kontrolle der Polizei über Lenkzeiten und Pausen nicht nur behindert, sondern sogar unmöglich gemacht worden. Ihn erwartet daraufhin eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz. Ebenso in der Verantwortung für diese Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz steht die Firmenleitung des Paketzustellers, als zuständiger Halter des Lastwagens, weshalb dem Verantwortlichen ebenfalls eine Anzeige erwartet.