Delmenhorst (ots) - Am Montag, 09. Juli 2018, gegen 12:50 Uhr, meldeten Anwohner laute Knallgeräusche aus dem Wollepark. Bei der Überprüfung der Umgebung konnten Beamte der Polizei Delmenhorst einen 15-jährigen Jungen aus Delmenhorst antreffen, der eine Packung sogenannter 'Polenböller' bei sich trug, aus der bereits einige Knallkörper fehlten.
Bei 'Polenböllern' handelt es sich um Böller, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Sie enthalten mehr Sprengstoff als handelsübliche Böller. Die Kombination der verwendeten Stoffe führt zudem dazu, dass die Explosion stärker und schneller erfolgt. Die Zündschnüre werden genauso wenig überprüft und können extrem schnell abbrennen. Die Zeit, sich vom Böller entfernen zu können, kann dadurch sehr kurz und sogar zu kurz sein.
Die Folge können schwerste Verletzungen sein.
Der 15-Jährige blieb am Montag unverletzt, gegen ihn wurde aber ein Strafverfahren eingeleitet. Das Zünden nicht zugelassener Böller stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.
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