Fehlender Sachkundenachweis bei Asbest-Abrissarbeiten

Euskirchen (ots) - Am Samstagmittag (13.30 Uhr) beabsichtigte ein 56-jähriger Mann aus Euskirchen, das Dach an einer Lagerhalle abzureißen. Die Welldachplatten bestanden aus Asbestmaterial. Aus diesem Grund beauftragte der Euskirchener eine spezielle Baufirma, die alle erforderlichen Schutzmaßnahmen durchführte. Jedoch fehlte dem Auftraggeber ein Sachkundenachweis. Die Arbeiten wurden in Absprache mit der Polizei und der Berufsgenossenschaft eingestellt. Dem Mann droht nun eine Anzeige. Die Abrissarbeiten von Asbestmaterialien erfordern bestimmte Voraussetzungen nach dem Chemikaliengesetzt in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung.

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