Wuppertal (ots) - Am Freitag, den 13. Juli, ist zum zweiten Mal in diesem Jahr bundesweiter Rauchwarnmeldertag. Der Verband der Feuerwehren in NRW und die Provinzial Versicherungen weisen anlässlich des Aktionstages auf die erforderliche Überprüfung von Rauchwarnmeldern hin. Verbraucher sollten die in ihren Wohnräumen installierten Rauchwarnmelder vor und nach jedem Urlaub testen. So können sie sicherstellen, dass diese einwandfrei funktionieren und Fehlalarme aufgrund technischer Ursachen vermieden werden.
Urlaubszeit ist Fehlalarmzeit
"Gerade in der Urlaubszeit kann es vorkommen, dass die Feuerwehr alarmiert wird, obwohl es gar nicht brennt. Manchmal piept der Rauchwarnmelder beim Nachbarn, weil seine Batterie leer oder der Melder durch z.B. Staub oder Flusen verdreckt ist", erklärt Stefan Weber, Abteilungsleiter Schadenverhütung der Provinzial Rheinland Versicherung AG. Mirco Schneider, Brandassessor und Leiter der Abteilung Schadenverhütung der Westfälischen Provinzial Versicherung AG, ergänzt: "Viele Menschen erkennen den Unterschied zwischen Alarm- und Warnton eines Rauchwarnmelders nicht. Dabei ist es recht einfach, den viel lauteren Alarmton vom Warnton oder dem eines Weckers zu unterscheiden, wenn man den Probealarm durch drücken des Testknopfes einmal ausprobiert hat."
Wer für die Urlaubszeit gleich auf Nummer sicher gehen will, installiert Rauchwarnmelder mit dem Qualitätszeichen Q. Diese verfügen über eine fest eingebaute Langzeitbatterie, die zehn Jahre hält, und produzieren generell weniger Fehlalarme durch äußere Einflüsse oder technische Ursachen.
Tipps zur Wartung von Rauchwarnmeldern
"Fehlfahrten der Feuerwehr kann man durch eine richtige Pflege der Rauchwarnmelder vorbeugen", erläutert Tristan Krieger, Referent für Brandschutzerziehung und -aufklärung beim Verband der Feuerwehren in NRW, und empfiehlt: "Hinterlassen Sie während Ihres Urlaubs Ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn. Bei Fehlalarmen können diese den Rauchwarnmelder abstellen oder eine Wartungsfirma benachrichtigen."
Rauchwarnmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich, auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöffnung frei zugänglich ist und der Melder voll funktionsfähig ist. Außerdem ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste.
Mehr zum Thema Rauchwarnmelder finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Provinzial Versicherungen und des Verbandes der Feuerwehren in NRW: www.sicherheitserziehung.de
Rückfragen bitte an:
Verband der Feuerwehren in NRW e.V.
Windhukstraße 80
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Tristan Krieger
Telefon: 0202 317712-12
E-Mail: tristan.krieger@vdf-nrw.de
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