Konstanz (ots) - Mit einer kostenlosen Busreise, Essen und Getränke, großzügigen Geschenken und möglicherweise noch der Auszahlung eines Hauptgewinns werden vorwiegend Senioren derzeit auch im Landkreis Konstanz zur Teilnahme an sogenannten Kaffeefahrten animiert. Doch mit einem billigen Ausflug haben diese Veranstaltungen üblicherweise nichts zu tun. Tatsächlich handelt es sich häufig um Werbeveranstaltungen, bei denen nicht selten minderwertige oder überteuerte Produkte angeboten werden.
Die Polizei rät:
- Überprüfen sie die Seriosität des Anbieters. Auf der Einladung sollte zum Beispiel die vollständige Adresse des Veranstalters stehen, eine Postfachadresse reicht in der Regel nicht, um Ihre Rechte durchzusetzen;
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben;
- Beachten Sie bei Verträgen das Widerrufsrecht;
- Sie sind nicht verpflichtet, etwas zu bestellen oder zu kaufen;
- Leisten Sie keine Anzahlungen, auch wenn diese als Verwaltungsgebühr deklariert werden;
- Bei Unklarheiten über Veranstalter/Anbieter setzen Sie sich mit der Polizei oder dem Ordnungsamt in Verbindung. Verkaufsveranstaltungen dieser Art sind genehmigungspflichtig;
- Fordern Sie versprochene Geschenke ein;
- Notieren Sie sich die Namen von Zeugen und möglichst den Wortlaut der Warenanbietung;
- Falls Ihnen nach der Veranstaltung die Rückfahrt verweigert wird, verlangen Sie den Namen des Busunternehmers und des Busfahrers; falls die Angaben verweigert werden, rufen Sie die Polizei;
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen oder unter www.polizei-beratung.de
Schmidt
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Konstanz
Telefon: 07531 995-0
E-Mail: konstanz.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/