Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
(Nachtrag zu den bisherigen Pressemeldungen, zuletzt vom 08.07.2018/17.17 Uhr)
Bodelshausen (TÜ): Gegen den 41-jährigen, türkischen Staatsangehörigen, der den Ermittlungen zufolge am vergangenen Freitag in Bodelshausen mit einem Messer auf einen 35-jährigen Syrer eingestochen hatte, ist zwischenzeitlich ein Unterbringungsbefehl erlassen worden.
Wie bereits berichtet, ermittelte das Kriminalkommissariat Tübingen gegen den Beschuldigten zunächst wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Die weiteren Ermittlungen ergaben zwischenzeitlich den Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts. Der offenbar psychisch auffällige Beschuldigte befand sich bereits seit Samstag in stationärer, psychiatrischer Behandlung. Im Laufe des Dienstags wurde der Beschuldigte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Unterbringungsbefehl und wies den Verdächtigen in die geschlossene, forensische Abteilung eines Zentrums für Psychiatrie ein. (mr)
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