Wilhelmshaven (ots) - wilhelmshaven. Am frühen Dienstagnachmittag, 10.07.2018, beobachtete eine Funkstreifenwagenbesatzung auf der Peterstraße, Höhe Mitscherlichstraße, einen Rollerfahrer, der beim Anblick der Polizei seine zuvor mit über 40 km/h gefahrene Geschwindigkeit sofort drosselte.
Bei der anschließenden Kontrolle gab der 47-jährige Rollerfahrer an, lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung zu besitzen. Da man beim Führen eines Kleinkraftrades mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM erworben haben muss, die der 47-Jährige nicht vorzeigen konnte, leiteten die Beamten gegen den Rollerfahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.
Die Beamten konnten außerdem bei ihrer Überprüfung feststellen, dass in den Fahrzeugpapieren das Kleinkraftrad als Mofa (25 km/h) eingetragen ist, so dass die Versicherungskennzeichen abgeschraubt und sichergestellt wurden. Die Ermittlungen dauern an.
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