Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland kontrolliert den Schwerlastverkehr und stellt gravierende Verstöße fest (Foto) – Weiterfahrten untersagt und Verfahren eingeleitet

überprüftes Fahrzeug

Wilhelmshaven (ots) - Am vergangenen Donnerstag, 12.07.2018, fiel der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland auf der B 210 ein Schwertransport auf, der mit einer Ramme beladen und auf dem Weg in das Neubaugebiet war. Im Rahmen der Fahrzeugkontrolle stellten die Beamten fest, dass für den Transport keine Genehmigung vorlag. Entgegen der Angaben des Fahrers war das Arbeitsgerät deutlich schwerer, so dass bei der Wägung ein Gesamtgewicht von 48,6 Tonnen statt erlaubter 40 Tonnen festgestellt wurde. "Außerdem trat bei der Ramme und auch am LKW an mehreren Stellen Öl aus, so dass wir wegen der in Verdacht stehenden Umweltverschmutzung den Umweltschutzsachbearbeiter von uns hinzugezogen haben" erklärt Andreas Kreye, Leiter der Verfügungseinheit und ergänzt, dass besonders gravierend war, dass der Sicherungsbolzen am Kopf der Ramme deutlich zu viel Spiel hatte, so dass der Kopf bei der Fahrt hin und her schwang, was zu gefährlichen Situationen führen kann!" s. FOTO!

Ergänzend stellten die kontrollierenden Beamten außerdem fest, dass zahlreiche Ausrüstungsteile lose auf dem Tieflader abgelegt waren, die hätten herunterfallen können.

"Die im Rahmen unserer Kontrollen getroffenen Feststellungen waren Grund genug, dass dem Transport die Weiterfahrt untersagt wurde", so Kreye.

Gegen den Fahrer und den Verantwortlichen der Beförderer-Firma sowie auch gegen den Eigentümer der Ramme wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.

Anlässlich der anstehenden Bauarbeiten an der Wiesbadenbrücke werden derzeit im Stadtgebiet Wilhelmshaven große Mengen an Füllsand benötigt, so dass seit einigen Wochen der Sand mit riesigen Treckern und Muldenanhängern von dem Spülfeld in Ostiem nach Wilhelmshaven gefahren wird. "Für die 40-Tonnen-Gespanne benötigen die Fahrer einen LKW-Führerschein der Klasse CE, auch wenn es sich um landwirtschaftliche Geräte handelt" erläutert Kreye. Am Donnerstagmittag (12.07.2018) stellten die Beamten bei ihrer Kontrolle in der Emsstraße fest, dass einer der Fahrer nur über einen Führerschein für kleinere LKW bis 7,5 Tonnen verfügt. "Damit fuhr er das mächtige Gefährt ohne Fahrerlaubnis!"

Die Erklärung des Fahrers, dass es sich um einen Ackerschlepper handelt und damit sein vorhandener Führerschein für Trecker greifen würde, überzeugte die Beamten nicht, da in diesem Fall gewerblicher Gütertransport und keine landwirtschaftlichen Arbeiten durchgeführt wurden.

Die Beamten untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt und leiteten sowohl gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen den Halter wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.

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