Nach gewerbsmäßigen Betrug in Haft (Leinfelden-Echterdingen)

Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Leinfelden-Echterdingen (ES): Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizei Esslingen gegen zwei 59 und 60 Jahre alte deutsche Staatsangehörige. Ihnen wird zur Last gelegt, im Verlauf der vergangenen Woche einen 61-jährigen Mann um mehrere tausend Euro betrogen zu haben. Die Männer wurden am Freitag auf frischer Tat festgenommen und befinden sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand erhielt ein 61-jähriger Mann im Verlauf der vergangenen Woche mehrere Anrufe einer angeblichen Rechtsanwältin. Die unbekannte Anruferin sprach von scheinbaren Gewinnspielschulden des Geschädigten und bot diesem an, ihn gegen Zahlung einer Kaution bei einem Gerichtsverfahren gegen die Gewinnspielgesellschaft vertreten zu wollen. In der Folge übergab der 61-Jährige an seiner Wohnanschrift einem unbekannten Abholer einen hohen vierstelligen Bargeldbetrag.

Das Opfer erhielt daraufhin weitere Anrufe der vermeintlichen Rechtsanwältin, die vorspiegelte, sie werde für den Geschädigten eine sehr hohe Entschädigung bei der Gewinnspielfirma erstreiten. Hierfür benötige sie von ihm aber eine Vorauszahlung.

Zwischenzeitlich hatte der Geschädigte jedoch die Polizei informiert, so dass am Freitagvormittag im Verlauf einer vereinbarten Geldübergabe die zwei Männer festgenommen werden konnten. Beide wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart noch am Freitagnachmittag beim Amtsgericht Stuttgart dem Haftrichter vorgeführt, der die Haftbefehle erließ und in Vollzug setzte. Anschließend wurden die Männer in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Beide Inhaftierten sind bereits einschlägig wegen Betrugsdelikten polizeibekannt. (mr)

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