Pulsnitz / Bautzen (ots) - Beamte des Autobahnpolizeireviers Bautzen hielten am 17. Juli 2018 gegen 13:30 Uhr auf der BAB 4, an der Anschlussstelle Pulsnitz, ein Fahrzeug mit französischer Zulassung an. Bei den Insassen handelte es sich um einen Algerier und einen Tunesier. Der tunesische Staatsangehörige konnte keine den Aufenthalt legitimierenden Dokumente vorweisen. Auf Grund der Zuständigkeit wurde die Bundespolizeiinspektion Ebersbach zum Sachverhalt hinzugezogen.
Bei der anschließenden Kontrolle des algerischen Staatsbürgers, stellten die Bundesbeamten fest, dass der Pass gültig war aber bei dem vorgelegten polnischen Aufenthaltstitel das Datum eigenmächtig vom 17.03. auf den 17.08. 2018 verändert worden war. Somit bestand hier der Verdacht der Urkundenfälschung. Als nächstes ergab eine fahndungsmäßige Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme auf Grund einer Wiedereinreisesperre mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Dem nicht genug hatte der 35-jährige Mann keine gültige Fahrerlaubnis, die ihn berechtigt ein Fahrzeug in Deutschland zu führen und schlussendlich ergab ein Drogenschnelltest, dass er das Fahrzeug auch noch unter dem Einfluss von Drogen geführt hat. Der Tunesier konnte keine Personaldokumente vorweisen. Eine Anfrage bei den französischen Behörden mit den eigenen Angaben zu seiner Person, ergab keinen Anhaltspunkt für seine tatsächliche Identität. Beide Personen wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Bearbeitung in die Bundespolizeiinspektion Ebersbach verbracht.
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