Leichlingen (ots) - Am Dienstagmorgen (17.07.) ist erneut ein Fußgänger am Zebrastreifen vor dem Rathaus verletzt worden. Das ist bereits der vierte Unfall, den die Polizei in diesem Jahr an dieser Stelle aufnehmen musste.
Am Dienstag schob um 09.30 Uhr ein 22-jähriger Leichlinger sein Fahrrad. Er wollte vom Rathaus aus über die Neukirchener Straße gehen. Eine Zeuge, der in Richtung Opladener Straße unterwegs war, sah den Leichlinger und hielt vor dem Fußgängerüberweg an. Der 22-Jährige sah von links einen Kia kommen und nahm irrig an, die 40-jährige Burscheiderin am Steuer habe ihn auch gesehen. Die Burscheiderin gab bei der Unfallaufnahme an, den Fußgänger am rechten Fahrbahnrand zu spät gesehen zu haben.
Der Rettungsdienst versorgte den Leichtverletzten an der Unfallstelle. Der Sachschaden blieb mit circa 1.000 Euro gering.
Der 22-Jährige ist bereits der vierte Verletzte in diesem Jahr. Ein schwerverletzter Junge im Mai war der Anlass, innerhalb der Unfallkommission über den Fußgängerüberweg zu beraten. Bei der Beratung in der letzten Woche sind verschiedene Lösungsansätze erörtert worden, um die Gefährdung der Fußgänger zu verringern.
Die Polizei hat am Montag und Dienstag den Überweg gezielt überwacht. Dabei mussten innerhalb kurzer Zeit 14 Verstöße geahndet werden. Die Polizei weist darauf hin, dass am Fußgängerüberweg die Geschwindigkeit reduziert werden muss, wenn ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen will, außerdem muss ihm das Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden. Bei der Überwachung entstand jedoch eher der Eindruck, mancher Autofahrer war unter dem Aspekt "das schaffe ich schon" unterwegs.
Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Bei Gefährdung des Fußgänger steigt der Betrag auf 100 Euro und bei einem Unfall auf 120 Euro. Außerdem erhält der Fahrzeugführer in der Regel einen Punkt in Flensburg. Bereits bei einem Stand von 8 Punkten ist mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen. (rb)
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