Polizeistreifen auf Binnenwasserstraßen

Bootsstreife

Aurich/Wittmund (ots) - Polizeistreifen auf Binnenwasserstraßen

Das Wetter in den Sommermonaten lädt zu Bootstouren auf den Binnengewässern ein. Wie im Straßenverkehr gibt es jedoch auch auf Binnengewässern Vorschriften für Bootsführer. Sich vor Fahrtantritt über die geltenden Regeln im jeweiligen Revier zu informieren, dazu ist jeder Bootsführer verpflichtet. Ihre Einhaltung kontrollieren Bootsstreifen der Polizei.

Ein besonderes Augenmerk richten die Beamten auf die Einhaltung der Höchstge-schwindigkeit (meist 5km/h) und die Verkehrstüchtigkeit von Bootsführern. "Auch der Naturschutz hat bei der Überwachung der Binnengewässer einen hohen Stellenwert", sagt der Projektkoordinator der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, Erster Polizeihauptkommissar Günter Rabenstein. Aber gerade eine zu hohe Geschwindigkeit der "Bootjefahrer" verursacht viele Ge-fahren. Neben der Gefährdung von Schwimmern und anderen Bootsbesatzungen, kann der, mit der hohen Geschwindigkeit verbundene, starke Wellenschlag zu Schäden im Uferbereich und bei ankernden Booten führen. Darüber gab es bei der Polizei immer wieder Beschwerden. Seit 2013 finden in unregelmäßigen Abständen Bootsstreifen im hiesigen Bereich statt. Bei diesen Streifen, die bislang überwiegend im Raum Krummhörn und Süd-brookmerland stattgefunden haben, konnten bereits diverse Verstöße festgestellt und geahndet werden. Zu den häufigsten Verstößen zählen hierbei Geschwindigkeitsüberschreitungen, feh-lende Bootsführerscheine und Missachtungen der Naturschutzverordnungen. Nur selten wurden alkoholisierte Bootsführer festgestellt. Neben diesen Delikten werden aber auch Verstöße in angrenzenden Naturschutz-gebieten, wie beispielsweise verbotswidriges Grillen festgestellt. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung und von verschiedenen Institutionen werden diese Streifen, welche laut Günter Rabenstein vom Polizeikommissariat Norden "auf große Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen", auf den Bereich des Fehntjer Tiefs und des Timmeler Meers in den Gemeinden Ihlow und Großefehn ausgeweitet werden. Ursprünglich wurden diese Streifentätigkeiten durch die Wasserschutzpolizei durch-geführt.

Als Folge einer Umstrukturierung der Wasserschutzpolizei Niedersachsen im Jahr 2011, sind Aufgaben, die zuvor der Wasserschutzpolizei oblagen, der PI Au-rich/Wittmund übertragen worden. Zum Zuständigkeitsbereich zählen hierbei alle befahrbaren Binnengewässer vom Knockster Tief über den Bereich rund um das Große Meer bis hin zum Fehntjer Tief und dem Timmeler Meer. Um eine notwendige Überwachung zu gewährleisten, gibt es seit 2013 eine Koope-ration mit der Technischen Einsatzeinheit der Zentralen Polizeidirektion. Diese Son-dereinheit aus Oldenburg verfügt über Polizei-Schlauchboote und unterstützt damit im Rahmen eines Projektes die PI Aurich/Wittmund.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
Andre Behrends
Telefon: 04941/606-104
E-Mail: andre.behrends@polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-aur.polizei-nds.de