Fahren mit Lichtautomatik
23.07.2018, PP Schwaben Nord
Fahren mit Lichtautomatik
Sehen und gesehen werden sind unverzichtbare und entscheidende Sicherheitsaspekte im immer dichter werdenden Straßenverkehr.
haltText" align="left">Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen (§ 17 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung). Unzureichende Sicherverhältnisse liegen dann vor, wenn Fahrzeuge / Fußgänger, nicht mehr klar erkennbar sind, so insbesondere bei Regen, Schneefall und Nebel.
Häufig sind Kraftfahrzeuge bereits mit einer Lichtautomatik ausgerüstet, die die Fahrzeugbeleuchtung bei entsprechenden Lichtverhältnissen aktiviert und so zu einer maßgeblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt.
Es gibt aber Situationen bzw. Witterungsverhältnisse, in denen sich die Lichtautomatik aufgrund des Helligkeitsgrades (noch) nicht aktiviert, obwohl das Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung die Fahrsicherheit erhöhen würde. Dies gilt im Wesentlichen bei einsetzendem Regen, Schneefall, insbesondere aber bei Nebel.
Denken Sie bitte stets daran, dass Sie die immer besser werdende Fahrzeugtechnik zwar unterstützt, aber aufmerksames Verhalten im Straßenverkehr nicht ersetzen kann. Schalten Sie daher im Zweifelsfall frühzeitig die Beleuchtung manuell an; das dient Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie stets sicher und mobil ans Ziel kommen !