Bautzen (ots) - Zwei PKW Fahrer wurden wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz beanzeigt und die Weiterfahrt untersagt. Bei Einem stellten die Bundesbeamten auch noch eine Urkundenfälschung und Kennzeichenmißbrauch fest.
Am 23. Juli gegen 22:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen Opel Vivaro auf der BAB 4, auf dem Rasthof Oberlausitz Nord. Eine fahndungsmäßige Überprüfung des PKW ergab eine Fahndungsausschreibung der Stadt Berlin zur Zwangsentstempelung wegen fehlender Haftpflichtversicherung. Den Nachweis über das Bestehen einer aktuellen Versicherung konnte der 41-jährige polnische Fahrer nicht erbringen.
Das zweite Fahrzeug fiel den Bundesbeamten in Bautzen - West am 24. Juli 2018 gegen 02:00 Uhr auf und wurde an der Anschlussstelle Salzenforst kontrolliert. Der Ford Mondeo aus dem Raum Trier war seit Mai 2018 außer Betrieb gesetzt worden und der Versicherungsschutz seit März 2018 erloschen. Der 42-jährige polnische Fahrer konnte ebenfalls keine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorlegen. Am Fahrzeug waren die vorderen Kennzeichen entstempelt und die Hinteren mit einem Amtssiegel von Trier und einem HU-Siegel versehen, welche augenscheinlich nicht behördlich angebracht wurden. Der Mann wird sich nun wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmißbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
Beiden Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt und der Sachverhalt zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Frank Barby
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de