GBA: Festnahme wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (24. Juli 2018) durch Beamte des Bundeskriminalamtes

die 42-jährige deutsche Staatsangehörige Yasmin H.

festnehmen lassen. Yasmin H. ist verdächtig, ihrem Ehemann Sief Allah H. (vgl. Pressemitteilung Nr. 30 vom 14. Juni 2018) in drei Fällen bei der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie bei der vorsätzlichen Herstellung von biologischen Waffen Hilfe geleistet zu haben (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 2a StGB, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 KrWaffKontrG).

Der Beschuldigten Yasmin H. wird im Wesentlichen Folgendes vorgeworfen:

1. Die Eheleute Yasmin und Sief Allah H. hatten den Wunsch, nach Syrien auszureisen und sich dort dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen. Vor diesem Hintergrund nahm Yasmin H. Kontakt zu nicht näher identifizierten Personen auf, die ihnen auf ihrem Weg zum "IS" behilflich sein sollten. Da Yasmin H. wegen ihrer Kinder aus einer früheren Ehe eine Ausreise zunächst nicht möglich war, buchte sie nur für ihren Ehemann für Ende August 2017 einen Flug von Köln nach Istanbul. Da dessen Weiterreise in der Türkei scheiterte, buchte sie für Mitte September einen zweiten Flug nach Istanbul. Allerdings scheiterte auch dieses Mal seine Weiterreise in der Türkei.

2. Im Herbst 2017 stand Sief Allah H. über soziale Medien in Kontakt mit Mitgliedern des sogenannten Islamischen Staates in Syrien. Diese schlugen ihm vor, in Deutschland einen Anschlag zu verüben. In der Folge informierte sich Sief Allah H. über explosive Stoffe aus Polen. Mitte Oktober 2017 reiste er nach Slubice/Polen, dem Sitz einer Pyrotech-Firma. Yasmin H. organisierte die Reise ihres Ehemannes. Außerdem hielt sie wegen einer aufgegebenen Bestellung den Kontakt zu der dort ansässigen Pyrotech-Firma. Im April 2018 fing Sief Allah H. an, sich mit der Herstellung von Rizin zu beschäftigen. Einen Monat später begann er damit, die für die Gewinnung des Giftstoffes notwendigen Gerätschaften und Substanzen zu beschaffen. Seine Ehefrau stellte ihm zumindest für einige der Bestellungen ihr Konto bei einem Internetversandhändler sowie ihr PayPal-Konto zur Verfügung. Auch half sie bei der Abwicklung der Lieferung von jedenfalls 1.000 Rizinussamen. Ende Mai 2018 gelang Sief Allah H. die Herstellung von 84,3 Milligramm Rizin. Um dessen Wirksamkeit zu testen, kauften die Eheleute in einer Kölner Zoohandlung einen Zwerghamster. Auf diesen wollten sie das Rizin zu Testzwecken auftragen.

Die weiteren Bemühungen zur Herstellung größerer Mengen Rizin und eines Sprengsatzes wurden mit der Festnahme von Sief Allah H. am 12. Juni 2018 in Köln unterbunden.

Die Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls sowie über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.



Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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