Schwerin (ots) - Besitzer illegaler Waffen konnten ein Jahr lang diese straffrei abgeben. Die Frist der Waffenamnestieregelung endete am 05.07.2018. Der Bundesgesetzgeber hatte in § 58 Absatz 8 Waffengesetz geregelt, dass ein Strafverzicht bezüglich illegal besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition besteht. Das bedeutet, dass Personen, die innerhalb dieser Frist den zuständigen Waffenbehörden oder Polizeidienststellen entsprechende Waffen oder Munition übergeben, nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens oder unerlaubten Verbringens illegal besessener erlaubnispflichtiger Waffen und Munition bestraft werden. "Ich bin froh, dass die Bürgerinnen und Bürgern des Landes die Möglichkeit genutzt und im Rahmen der Amnestie Waffen und Munition abgegeben haben. Sie haben damit einen messbaren Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geleistet", so Innenminister Lorenz Caffier. In Mecklenburg-Vorpommern brachten die Bürgerinnen und Bürger insgesamt 309 erlaubnispflichtige Lang- bzw. Kurzwaffen sowie 8.694 Schuss Munition zur Polizei und den Waffenbehörden. Davon waren 30 Waffen und 2.997 Schuss Munition im illegalen Besitz. Es wurden u. a. abgegeben: Revolver, Pistolen und Flinten, aber auch 32 Hieb- und Stichwaffen, von denen 3 illegal besessen wurden. Bereits 2009 hatte es eine solche Amnestie gegeben. Damals wurden in Mecklenburg-Vorpommern 72 erlaubnispflichtige Schusswaffen abgegeben.
Grundsätzlich erfolgt die Verwertung von eingezogenen, sichergestellten oder abgegebenen Waffen und Gegenständen, die unter das Waffengesetz fallen, auf der Grundlage eines gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums M-V und des Justizministeriums M-V. Die im Zuge der Amnestieregelung sichergestellten Waffen werden dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Dort werden sie kriminaltechnisch begutachtet um festzustellen, ob mit diesen Waffen möglicherweise Straftaten begangen wurden. Danach werden die Waffen durch das Landesamt für zentrale Aufgaben der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) mechanisch so vernichtet, dass sie nicht mehr als Waffen nutzbar gemacht werden können, sondern nur noch als Schrott zu verwerten sind. Der nach der Vernichtung angefallene Waffenschrott wird an eine Metallaufbereitungsfirma abgegeben, die zur Verwertung von Waffen- und Munitionsschrott berechtigt ist.
Das Innenministerium ist weiterhin daran interessiert, dass Waffen und Munition freiwillig bei den Behörden abgegeben werden, wenn der Besitzer sich von ihnen trennen will. Allerdings können nur noch Waffen und Munition, die legal besessen wurden, von den Waffenbehörden oder der Polizei entgegengenommen und verwertet werden. Nach dem Auslaufen der Amnestieregelung sind die Behörden im Falle des Bekanntwerdens eines illegalen Waffen- oder Munitionsbesitzes verpflichtet, die Waffe oder Munition unverzüglich sicherzustellen und Strafanzeige gegen den Besitzer zu stellen. Andernfalls würden die Behördenmitarbeiter sich selbst strafbar handeln.
"Letztendlich ist der illegale Waffenbesitz ein großes Problem für die Innere Sicherheit. Hier gilt es auch weiterhin, neben den waffenrechtlichen Vorschriften auch alle polizeilichen und sonstigen Möglichkeiten zu nutzen, um den illegalen Besitz von Schusswaffen effektiv zu bekämpfen", so Innenminister Caffier.
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