Informationen zum Thema ‚Falschfahrten‘ (sog. Geisterfahrer)


27.07.2018, PP Schwaben Nord

Informationen zum Thema 'Falschfahrten' (sog. Geisterfahrer)
Die Bayerische Polizei verzeichnet immer wieder Fälle, in denen Fahrzeugführer auf Autobahnen oder Schnellstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen falsch einfahren, dort wenden oder auch rückwärts fahren (Falschfahrer).




Aufgrund der hohen Fahrgeschwindigkeiten kommt es zu gefährlichen Situationen – sowohl für entgegenkommende Fahrzeugführer, aber auch für den Falschfahrer selbst.
Die Unfallrisiken sind sehr hoch und es ist mit schwersten Unfallfolgen zu rechnen (Stichwort: Frontalzusammenstoß).

Mit nachfolgenden kurzen Informationen möchten wir Ihnen einige Tipps an die Hand geben, wie Sie sich richtig verhalten, wenn Ihnen ein Fahrzeug entgegen kommt:
Verhalten bei Entgegenkommen eines Fahrzeugs Schalten Sie immer den Verkehrsfunk ein und achten Sie auf Warnmeldungen; Verringern Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit; Fahren Sie oder wechseln Sie auf den rechten Fahrstreifen; Überholen Sie keinesfalls; Vergrößern Sie den Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen; Beobachten Sie immer wieder den Seitenstreifen, um eventuell auf diesen auszuweichen; Fahren Sie den nächsten Parkplatz an und warten ggf. die Entwarnung (Verkehrsfunk) ab oder Fahren Sie an der nächsten Ausfahrt ab; verständigen Sie sofort die Polizei (Notruf „110“), wenn Sie einen Falschfahrer sehen und machen Sie ihn mittels Lichthupe / Hupe auf sein Fehlverhalten aufmerksam; Halten Sie auf dem rechten Seitenstreifen an wenn Sie den Falschfahrer erblicken, und schalten Sie Warnblinkanlage und Abblendlicht ein.
Informationsblatt zum Thema 'Falschfahrten' (sog. Geisterfahrer)   (.pdf / 750 KB)

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute und unfallfreie Fahrt

Ihre
Nordschwäbische Polizei