Schwerin (ots) - Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) ist keine originäre Polizeiaufgabe, soweit keine unmittelbaren Eingriffe in den fließenden Verkehr erforderlich sind. Bereits im Frühjahr 2008 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eine entsprechende Änderung der Vorschriften über die Begleitung von GST angeregt, mit dem Ziel, durch eine Aufgabenübertragung auf private Unternehmen die Polizei zu entlasten. Seitdem waren verschiedene Gremien des Bundes und der Länder damit befasst, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Polizei von Teilen der Begleitungstätigkeit entlasten und eine Aufgabenübertragung auf private Unternehmen beabsichtigen.
Hierzu wurden die Entlastungsschwerpunkte im Rahmen der polizeilichen GST-Begleitung analysiert und Streckenvorschläge für einen möglichen Verwaltungshelfereinsatz von der Polizei vorgelegt. Unter Beteiligung der zuständigen Behörden wurden daraufhin Musterlösungen für bestimmte Standardstrecken und -transporte erarbeitet, auf denen der Einsatz von sogenannten Verwaltungshelfern grundsätzlich möglich ist.
In der Nacht vom 18. zum 19.07.2018 kamen nun erstmalig in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungshelfer bei der Begleitung eines GST zum Einsatz. Die Transportbegleitung erfolgte nicht mehr durch die Polizei, sondern durch zuvor von den zuständigen Behörden verpflichtete und im Vorfeld entsprechend geschulte Verwaltungshelfer auf einer Standardstrecke von der BAB 20 nach Greifswald. Künftig entfällt hier die bisher erforderliche polizeiliche Begleitung für derartige Standardtransporte.
Der Einsatz weiterer Verwaltungshelfer für Standardtransporte auf anderen Standardstrecken in M-V ist vorbereitet. So sollen demnächst auch Standardtransporte von der BAB 20 zum Energie- und Technologiepark Lubmin sowie zur Eisengießerei nach Torgelow eigenständig durch Verwaltungshelfer begleitet werden können. Es ist beabsichtigt, den Einsatz der Verwaltungshelfer bei der GST-Begleitung auch auf andere Strecken des Landes auszudehnen. Dabei sollen neben Vorschlägen aus der Polizei auch die Vorschläge der privaten Transport- oder Begleitunternehmen Berücksichtigung finden.
Bis Ende Mai 2018 wurden von der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern 2.087 GST-Begleitungen durchgeführt, bei denen insgesamt 7.906 Einsatzstunden geleistet wurden.
"Diese Tätigkeit ist mit einer enormen Arbeitsbelastung für die Landespolizei verbunden", so Innenminister Lorenz Caffier. "Ich bin daher froh, dass wir nun die nach langem Ringen erreichte Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zur Entlastung der Polizei in der Praxis umsetzen. Langfristig bin ich mir mit den Innenministern der Länder aber darin einig, dass schnellstmöglich weitergehende Regelungen getroffen werden müssen, die eine vollständige Entlastung der Polizei erreichen. Ich spreche mich ausdrücklich für eine Aufgabenübertragung an Private als sogenannte Beliehene aus."
Da der Verwaltungshelfer nur auf einigen ausgewiesenen Strecken zum Einsatz kommen darf und über keine hoheitlichen Aufgaben, wie verkehrsregelnde Kompetenzen, verfügt, kann der Einsatz der Verwaltungshelfer nur eine partielle Entlastung der Polizei und somit eine Übergangslösung sein.
Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem der Bund Mindeststandards festlegt, um den Ländern die Anerkennung von Beliehenen zu ermöglichen und die Begleitung von GST durch Beliehene bundesweit umzusetzen. Die Beliehenen könnten dann auch hoheitliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Transportbegleitung eigenverantwortlich umsetzen. Die hierzu erforderlichen rechtlichen Grundlagen werden gegenwärtig unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeitet.
Entwicklung der polizeilichen GST-Begleitung in M-V:
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