++ Gewitter zog über den Nordkreis ++ Ausbreitung von vorsätzlich gelegten Wandbränden verhindert – Polizei ermittelt ++

Rotenburg (ots) - ++ Gewitter zog über den Nordkreis ++

Landkreis Rotenburg. Am Nachmittag des 28.07.2018 zog eine Gewitterfront auch über einen Teil des Landkreises Rotenburg. Hauptsächlich betroffen waren dabei die Gebiete Bremervörde und Zeven. Feuerwehr und Polizei zählten über 120 Einsätze die innerhalb kürzester Zeit bei den Leitstellen aufliefen. Zumeist handelte es sich dabei um umgestürzte Bäume, die Fahrbahnen und Zugstrecken blockierten, teilweise wurden Fahrbahnen durch den Starkregen überflutet. Der Zugverkehr auf den Strecken Bremerhaven - Bremervörde und Bremervörde - Zeven musst für mehrere Stunden eingestellt werden. Als Folge des Sturmes mussten einige Straßen bis auf weiteres gesperrt werden da zur Beseitigung von umgestürzten Bäumen teilweise erst schweres Gerät angefordert werden muss. Zu Personenschäden kam es glücklicherweise nicht.

++ Ausbreitung von vorsätzlich gelegten Waldbränden verhindert - Polizei ermittelt ++

Rotenburg/Vahlde. Am Samstagmittag gegen 12:30 Uhr wurde dem Polizeinotruf durch einen Spaziergänger der Brand eines Baumstumpfes in einem Waldstück unweit der Lindenstraße in Rotenburg gemeldet. Nachdem die Feuerwehr den Baum gelöscht hatte stellten die eingesetzten Polizeibeamten Spuren sicher welche auf eine vorsätzliche Brandlegung hindeuten.

Ebenfalls einem aufmerksamen Bürger ist eine frühzeitige Verhinderung eines Waldbrandes im Bereich Benkeloh zu verdanken. Der Vahlder hatte gegen 16:10 Uhr eine Rauchsäule bemerkt und sofort die Feuerwehr alarmiert. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahrenstufe rückten die Wehren mit insgesamt 50 Kräften aus und trafen dann nahezu zeitgleich mit der Gewitterfront am Brandort ein. Vor Ort stellten die Beamten der hinzugerufenen spezialisierten Tatortgruppe der PI Rotenburg nicht nur einen Haufen abgelegter Kleidung und Bettwäsche fest, sondern auch Hinweise auf Brandstiftung.

In beiden Fällen konnte die Feuerwehr ein Ausbreiten des Feuers verhindern sodass es nur zu geringen Schäden kam, die Waldbrandgefahr ist aber trotz des samstäglichen Gewitters weiterhin hoch.

Bei der vorsätzlichen Brandstiftung handelt sich zudem um ein Verbrechen was mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist und somit sicherlich um kein Bagetelldelikt!

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