Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Konstanz

Konstanz (ots) - Straftaten gegen Polizeibeamte werden konsequent verfolgt

Um der Zunahme von Straftaten gegen Polizeibeamte und andere Amtsträger in Ausübung ihres Dienstes entgegenzuwirken, setzt die Staatsanwaltschaft Konstanz auf eine konsequente Strafverfolgung. So wurde in diesem Deliktsbereich allein im zweiten Quartal 2018 in 17 Fällen Anklage erhoben und in 19 weiteren Fällen der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Beantragt und verhängt wurden empfindliche Geldstrafen in Höhe von mindestens einem Monatsgehalt, oft auch ein Vielfaches dieses Betrages bis hin zu Freiheitsstrafen. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche, die den geschädigten Beamtinnen und Beamten im so genannten Adhäsionsverfahren zugesprochen werden. Die Bandbreite der verfolgten Straftaten reicht von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung über gemeinschädliche Sachbeschädigung, Bedrohung und sexuelle Belästigung bis hin zu Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten. Sowohl zahlenmäßig als auch in der Intensität der Rechtsgutverletzung haben Straftaten dieser Art in den letzten Jahren zugenommen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz setzt damit ihre konsequente Verfolgungspraxis fort und trägt den Vorgaben des Gesetzgebers Rechnung, der im Jahr 2017 die Strafandrohung bei Delikten gegen Polizeibeamte und Amtsträger in Ausübung ihres Dienstes erheblich verschärft hat.

Mathy Erster Staatsanwalt



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