Euskirchen-Großbüllesheim (ots) - Da sich am Freitagabend (19.45 Uhr) mehrere Anwohner eines Wohngebietes in Großbüllesheim Sorgen machten, informierten sie die Polizei über einen Drohnenflug. Beim Eintreffen der Polizeibeamten wurde ein 25-Jähriger aus Euskirchen angetroffen, der daraufhin sofort seinen Drohnenflug beendete und Einsicht in Fotos und Videos gewährte. Hierbei stellte sich heraus, dass er Fotos der untergehenden Sonne und des Gewerbegebiets gemacht hatte. Die Sorge, dass private Videoaufzeichnungen oder Fotos gemacht wurden, konnte den Anwohnern genommen werden. Da der Pilot seine Drohne nicht mit einer Plakette versehen hatte, auf der sich Name und Adresse des Eigentümers befinden müssen, wurde ihm der Flug vorerst untersagt.
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