„Geschenkverpackung“ statt geeigneter Ladungssicherung

Ladungssicherung
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Hersfeld-Rotenburg (ots) - Osthessen / BAB 7 - Am Mittwoch (1.8.) fiel einem Kontrollteam des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei Bad Hersfeld ein Gliederzug aus Polen auf, der aufgrund seines gepflegten äußeren Erscheinungsbildes zunächst nicht polizeilich auffällig erschien. Allerdings bemerkten die Beamten eine große, scharfkantige Ausbeulung im hinteren Bereich der Plane. Der Lastzug wurde daher in Kirchheim angehalten und kontrolliert.

Hierbei kamen tatsächlich dramatische Ausmaße der Mängel bei der Ladungssicherung zum Vorschein. Der Fahrer hatte diverse Tür- und Fensterelemente geladen. Diese waren lediglich in selbstgezimmerten Holzgestellen und auf gebastelten Paletten abgestellt. Insgesamt nur vier Spanngurte waren locker über die Ladung gelegt, da ein Festzurren der Gurte die Fenster und Türen zerstört hätte. Alle Spanngurte wiesen erhebliche Garnbrüche auf und hätten schon längst ausgetauscht werden müssen.

Die einzelnen Packstücke waren mit einer transparenten Folie umwickelt, um die wiederum ein weißes Plastikband mit einer Schleife gebunden war. Dies stellte jedoch alles andere als eine adäquate Ladungssicherung dar, sondern erinnerte mehr an eine Geschenkverpackung. Die Ausbeulung in der Plane kam zustande, da ein Packen der ungesicherten Türen durch die Fahrtbewegungen umgekippt war. Der Holzspriegel, der sie noch hielt, bog sich bedenklich nach außen, die selbstgebaute Halterung war bereits gebrochen. Da es sich bei dem vorliegenden Aufbau um einen sogenannten Standard-Curtainsider handelte, hatte die Plane keine ladungssichernden Eigenschaften, sondern diente lediglich als Wetterschutz. Kaum auszudenken, wie diese Fahrt hätte enden können, wenn der Holzspriegel gebrochen und die Plane durchgebrochen wäre.

Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt mit der ungesicherten Ladung untersagt. Des Weiteren wird bei der Bußgeldstelle Kassel die Einziehung der Taterträge, die die Halterfirma durch diese Beförderung eingenommen hat, in Höhe von 2.500 EUR angeregt.

Text: Polizei Bad Hersfeld, Regionaler Verkehrsdienst

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