Die 72-Jährige, die auf diese Weise nur einen geringen Betrag übermittelt hatte, sollte mit der "Sparkasse Berlin" Kontakt aufnehmen und die restlichen Kosten auf ein Konto eines Notars überweisen. Nachdem sie dies getan hatte, wurde sie hinsichtlich der Gewinnauszahlung mehrfach vertröstet. Schließlich forderten die Täter weitere 4.000 Euro, was die Seniorin jedoch misstrauisch werden ließ. Als sie versuchte die vermeintliche Anwaltskanzlei telefonisch zu erreichen, stellte sie fest, dass die Rufnummer nicht mehr vergeben war.
Der schnellen Reaktion seines Sohnes ist es zu verdanken, dass die Täter im Falle des 68-Jährigen nur 200 Euro erbeuteten. Der Senior sprach mit ihm über seinen angeblichen Gewinn und die geforderte Servicegebühr. Hierauf gelang es dem Sohn den Großteil der Gutscheincodes noch rechtzeitig abzufangen und die Gutschriften auf einem Konto, das er selbst bei dem entsprechenden Online-Handel besitzt, aufzubuchen.
Zu einer Auszahlung der in Aussicht gestellten Gewinne kam es natürlich nicht. Stattdessen ermittelt jetzt die Polizei.
Und die Polizei rät:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nicht gewonnen haben.
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren, wählen Sie keine gebührenpflichtigen Sondernummern (diese beginnen z.B. mit 0900..., 0180 ... oder 0137 ...).Weitere Tipps finde Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/tipps/
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