Auch bei Hitze einen kühlen Kopf bewahren – Beim Baden in unbewachten Gewässern drohen Gefahren und mitunter auch Strafen

Badeverbote an Seen - Polizei warnt vor Gefahren und strafrechtlichen Konsequenzen
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Rhein-Kreis Neuss, Korschenbroich-Kleinenbroich (ots) - Am Montag (6.8.) bemerkte eine Streife der Polizei eine Gruppe Männer auf dem Gelände eines Baggersees "Im Hasseldamm" in Korschenbroich-Kleinenbroich. Die Gruppe hatte sich offenbar unberechtigt Zugang zum umzäunten Gelände verschafft, um im See zu Schwimmen. Hierbei bedachten sie offenbar nicht die möglichen Gefahren, die das Baden an unbeaufsichtigten und teils ungeeigneten Gewässern birgt.

Besonders belastend für Herz- und Kreislauf können die unterschiedlichen Temperaturen, nahe der Oberfläche im Uferbereich und in tieferen Wasserregionen, sein. Es kann zu Krämpfen und sogar zum Kälteschock oder Herzversagen kommen. Insbesondere an Baggerseen, die nicht zum Baden aufgeschüttet wurden, gibt es oft steil abfallende Abbruchkanten. Die plötzliche Wassertiefe und der einhergehende Temperaturunterschied können schnell unterschätzt werden. Zudem besteht eine Gefahr durch instabile Abbruchkanten, die im schlimmsten Fall Menschen unter sich begraben können. Mitunter besteht Verletzungs- oder sogar Lebensgefahr durch Abbaumaschinen, die sich unterhalb der Wasseroberfläche befinden, selbst wenn diese nicht in Betrieb sind.

Den neun Männern (15 bis 37 Jahre alt) in Kleinenbroich ist glücklicherweise nichts zugestoßen. Jedoch erwartet die Mönchengladbacher ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch. Das Betreten des Betriebsgeländes ist verboten.

Der Gesetzgeber sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Werden Absperrungen oder Zäune beschädigt oder zerstört, ist darüber hinaus der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.

Es zahlt sich also aus, in den Besuch eines öffentlichen, bewachten Badesees oder Freibades zu investieren.



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