Nach Messerstich in den Arm – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft


09.08.2018, PP Oberfranken
Nach Messerstich in den Arm - Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
BAMBERG. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg befindet sich seit Donnerstagmittag ein 18-jähriger Syrer aus Hirschaid in Untersuchungshaft, nachdem er am Dienstagabend einen 27-jährigen, polnischen Staatsangehörigen mit einem Messer bedroht und verletzt haben soll. Durch intensive Fahndungsmaßnahmen nach dem flüchtigen Tatverdächtigen, gelang am Mittwoch dessen vorläufige Festnahme. Die Kriminalpolizei Bamberg ermittelt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft.
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen kam es zwischen dem Tatverdächtigen und dem in Baden-Württemberg wohnenden Polen am Dienstag, gegen 20 Uhr, im Bereich einer Treppe in der Kleberstraße zu einem Streitgespräch, in dessen Verlauf der Geschädigte dem Tatverdächtigen eine Art Kopfstoß verpasst haben soll. Der Syrer soll daraufhin ein Messer gezogen und den Polen damit bedroht haben. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung kam es zu mindestens einer Stichbewegung in Richtung Bauch, zu deren Abwehr der 27-Jährige die Arme schützend vor sich hielt. Dabei wurde er am Unterarm schwer verletzt. Nach dem Angriff rannte der Tatverdächtige in unbekannte Richtung davon. Der alarmierte Rettungsdienst brachte den Verletzten in ein Krankenhaus. Die verständigte Polizei Bamberg fahndete mit mehreren Streifenbesatzungen umgehend nach dem jungen Mann, konnte ihn aber vorerst nicht fassen. Unter Einbindung der Staatsanwaltschaft leiteten die Beamten noch am Dienstagabend ein Strafverfahren ein und verständigten ihre Kollegen der Kripo. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen gelang es, gestern Mittag, Ermittlern der Kriminalpolizei Bamberg, den 18-Jährigen in einer Wohnung eines Bekannten vorläufig fest zu nehmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg erging am Donnerstag Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den als dringend tatverdächtig geltenden Heranwachsenden. Er befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.