BPOLI EBB: Haftstrafe konnte abgewendet werden

Uhyst (ots) - Im Rahmen einer Binnenfahndungskontrolle wurde am 12. August 2018, gegen 16:30 Uhr, ein polnischer Staatsbürger auf der Bundesautobahn 4 bei Uhyst durch die Bundespolizei überprüft. Die fahndungsmäßige Abfrage ergab eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls.

Der 39-jährige Mann wurde durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht. Der Haftbefehl war zur Strafvollstreckung von 50 Tagen Freiheitsstrafe oder 50 Tagessätzen à 35,00 Euro plus die Verfahrenskosten ausgestellt. Summa summarum sollte der Mann 1.820,00 Euro an die Staatskasse bezahlen. Vor Ort konnte er jedoch nur 1.660,00 Euro aufbringen. Nach einem Telefonat mit der Ehefrau brachte sie die restlichen 160,00 Euro auf das Bundespolizeirevier Bautzen, so dass die Beiden gegen 18:30 Uhr ihre Reise fortsetzen konnten.



Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Frank Barby
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
@bpol_pir