Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 8. August 2018 Anklage gegen
den 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen Dasbar W.
erhoben. Der Angeschuldigte Dasbar W. ist hinreichend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) unterstützt und für sie um Mitglieder geworben zu haben. Darüber hinaus ist er angeklagt, sich in der Folgezeit am "IS" als Mitglied beteiligt (§ 129a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5, § 129b StGB) und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat (§ 89a Abs. 1 und Abs. 2 StGB) vorbereitet zu haben.
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
1. Im Zeitraum von April bis Juli 2015 unterstützte Dasbar W. hauptsächlich von Deutschland aus den sogenannten Islamischen Staat. Er beteiligte sich an diversen Chats mit Mitgliedern des sogenannten Islamischen Staates. Mehrere eingesprochene propagandistische Reden eines seiner Chatpartner verarbeitete Dasbar W. zu Propaganda-Videos und verbreitete diese auf mehreren Internetplattformen. Auch vermittelte er einigen seiner Chatpartner Kenntnisse zur Verschleierung von IP-Adressen sowie zur Handhabung eines Messenger-Dienstes. Darüber hinaus schickte er einem seiner Chatpartner insgesamt 33 den "IS" verherrlichende Videos, die er zuvor persönlich kommentiert hatte. Damit wollte er seinen Chatpartner für die Ideologie der Terrororganisation begeistern.
2. Ende Juli 2016 schloss sich Dasbar W. im Irak dem "Islamischen Staat" als Mitglied an. Er wurde an einem Scharfschützengewehr ausgebildet und spionierte für die Vereinigung in der irakischen Stadt Erbil das Gebäude des Ministerpräsidenten als mögliches Anschlagsziel aus. Mitte Juli 2017 kehrte Dasbar W. mit dem Vorhaben nach Deutschland zurück, für den "Islamischen Staat" einen Anschlag zu begehen. In der Folge fasste er den Plan, mit einem Kraftfahrzeug einen Anschlag auf die Stände rund um die Eisfläche auf dem Karlsruher Schlossplatz zu begehen. Dazu kundschaftete er ab Ende August 2017 die Örtlichkeiten rund um das Karlsruher Schloss aus und bemühte sich spätestens ab Oktober 2017 - im Ergebnis allerdings vergeblich bei verschiedenen Paketdiensten um eine Anstellung als Fahrer.
Der Angeschuldigte wurde am 20. Dezember 2017 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 90 vom 20. Dezember 2017).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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