Chemnitz (ots) - Am 14.08.2018 fuhr ein Mann gleich zweimal trotz Beförderungsverbot ohne Fahrschein mit der Bahn. Zudem trug er offen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Am 14.08.2018 gegen 06:00 Uhr benutzt der 38jährige Mann - entgegen eines Beförderungsverbotes - die Bahn von Tharandt nach Chemnitz ohne im Besitz eines gültigen Zugtickets zu sein. Nach Feststellung seiner Identität und Fertigung der Strafanzeigen verließ der Mann die Dienststelle. Fünf Stunden später fiel der Mann erneut auf. Er fuhr gegen 11:00 Uhr im Zug von Zwickau nach Chemnitz - wiederum war er nicht im Besitz eines gültigen Zugtickets. Weil der Mann außerdem offen sichtbar mit Hakenkreuzen beschmierte Schuhe trug, muss er sich nun neben dem Verdacht des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB), des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) auch dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) verantworten.
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