Ulm (ots) - Bauart bedingt ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Zweirads auf 25 km/h beschränkt. Der Jugendliche räumte bei der Kontrolle ein, dass er den Motorroller frisiert hatte. Den für die hohe Geschwindigkeit erforderlichen Führerschein besitzt der 16-Jährige nicht. Er wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Fahrzeuge nach unzulässigen technischen Veränderungen verkehrsunsicher und nicht mehr straßentauglich sein können. Als Konsequenz muss mit Strafanzeigen oder Bußgeldern, der sofortigen Untersagung der Weiterfahrt und der Nachweispflicht der Mängelbeseitigung gerechnet werden. Kommt es mit einem unerlaubt verändertem Fahrzeug zu einem Unfall, können auch Haftungsausschlüsse der Kraftfahrzeugversicherungen zum Tragen kommen.
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