Gelsenkirchen (ots) - Ein 34-jähriger Gelsenkirchener fuhr am 15.08.2018, gegen 16:00 Uhr, mit einem Kleinkraftrad auf der Bickernstraße in Richtung Reckfeldstraße. Der Roller fiel den Polizeibeamten auf, da die komplette hintere Beleuchtungseinrichtung fehlte. Bei der Verkehrskontrolle kamen noch andere technische Mängel zum Vorschein. Beide Reifen wiesen kaum Profil auf, der Tacho funktionierte nicht, die Beleuchtung im vorderen Bereich war defekt und die Blinker kaputt. Darüber hinaus konnte der Fahrer keine Fahrerlaubnis vorzeigen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief negativ, ein freiwillig durchgeführter Drogentest jedoch positiv. Die Beamten brachten den Beschuldigten zur Wache, wo ihm der zuständige Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Polizisten untersagten ihm ausdrücklich die Weiterfahrt mit dem Roller. Der Gelsenkirchener trat seinen Heimweg zu Fuß an. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
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