31028 Gronau (Leine): Widerstand gegen Polizeibeamte und Sachbeschädigung an Funkstreifenwagen

Hildesheim (ots) - leo. Am 16.08.2018, nachts gegen 01.00 Uhr, wurde der Polizei eine Ruhestörung durch überlaute Musik und lautstarkes Randalieren aus einer Wohnung in Gronau (Leine) gemeldet. Der 24-jährige Wohnungsinhaber war beim Eintreffen der Polizeibeamten offensichtlich erheblich alkoholisiert. Er wurde gebeten, die Musik auf Zimmerlautstärke zu drosseln; dieser Aufforderung kam er zunächst auch nach. Während die Beamten das Wohnhaus verließen, wurde die Musik jedoch in gleicher Lautstärke wieder eingeschaltet. Außerdem kletterte der alkoholbedingt motorisch erheblich eingeschränkte Mann am offenen Fenster seiner Wohnung im 3. Obergeschoss des Mehrfamilienhauses herum. Die Beamten betraten die Wohnung ein zweites Mal und sprachen dem 24-Jährigen die Ingewahrsamnahme zum Schutz seiner Person aus. Als der Mann sich daraufhin erneut halb torkelnd weit aus dem offenen Fenster hinauslehnte, konnte er von den Beamten gerade noch zurückgerissen und zu Boden gebracht werden. Dabei wehrte er sich so heftig, dass die Beamten ihm Handfesseln anlegen mussten. Weil der Betrunkene sich weiter heftig widersetzte, wurden zur Unterstützung zwei weitere Funkstreifenwagen aus Hildesheim und Alfeld hinzugezogen. Der 24-Jährige musste von den Beamten die Treppen hinunter zum Funkstreifenwagen getragen werden. Während der Fahrt nach Hildesheim gelang es dem Mann, mit gefesselten Händen Teile der Innenverkleidung des Fahrzeugs herauszureißen. Durch Tritte gegen ein Lüftungsgitter wurde zudem eine Zierleiste abgerissen. Während des Verbringens in das Dienstgebäude spuckte er gegen die Fenster des Streifenwagens und versuchte, einen der eingesetzten Beamten zu treten. Der Betrunkene beleidigte die Beamten während des gesamten Einsatzverlaufs mehrfach mit diversen Schimpfworten. Auf Anordnung eines Richters verbrachte der Mann die Nacht zur Ausnüchterung in einer Zelle des Polizeigewahrsams. An dem Streifenwagen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500,- Euro; verletzt wurde zum Glück bei diesem Einsatz niemand. Auf den Verursacher wartet jetzt ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte, Sachbeschädigung, versuchter Körperverletzung und Beleidigung. Außerdem wird er den Schaden an dem beschädigten Polizeifahrzeug ersetzen müssen.



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