(BC) Landkreis Biberach – Falsche Versprechungen / Eine Frau aus dem Landkreis Biberach ist einem Betrüger auf den Leim gegangen. Die Internetbekanntschaft war nur hinter ihrem Geld her.

Ulm (ots) - Die Frau hatte den Mann vor einigen Wochen in einem Kontaktportal kennengelernt. Er versprach der Mittfünfzigerin Reisen und die große Liebe. Er brachte die Frau dazu, dass sie mehrere tausend Euro auf ein ausländisches Bankkonto überwies. Erst als er erneut um Geld bat, flog der Schwindel auf.

Tipps der Polizei

Ein kurzer Chat oder eine nette Mail von einem Unbekannten - das so genannte Love- oder Romance-Scamming fängt harmlos an. Die Scammer suchen auf Online-Partnerbörsen oder in sozialen Netzwerken nach Opfern. Eine kurze Online-Einladung zum Chat dient vielen als Erstkontakt. Um sich beim potenziellen Opfer interessant zu machen, legen sich die Scammer ungewöhnliche Lebensgeschichten zu - und sie hinterlassen immer einen seriösen Eindruck. Letztlich wollen sie aber nur Geld.

Geben Sie den Namen Ihres / Ihrer Internetbekanntschaft mit dem Zusatz "Scammer" bei Suchmaschinen ein. Die Suche kann in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen.

Es ist außerdem sinnvoll, dass Sie für Online-Kontaktbörsen oder für den digitalen Schriftverkehr mit einem Unbekannten eine alternative E-Mail-Adresse benutzen. So können Sie verhindern, dass Sie im Fall eines Betrugs Ihren Hauptmailaccount löschen müssen.

Was tun, wenn ich gescammt wurde?

Blockieren! Sofort jeglichen Kontakt abbrechen. Keine Mails, keine Anrufe des Scammers mehr entgegennehmen. Am besten ist es, sich eine neue Mailadresse und Telefonnummer zuzulegen.

Ignorieren! Nicht auf Forderungen des Scammers eingehen. Auf keinen Fall Geld überweisen, Schecks einlösen oder Briefe und Päckchen weiterleiten - und auch nicht aufbewahren. Geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig machen.

Sichern! Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf einem Speichermedium wie beispielsweise Ihrem bevorzugten Cloud-Dienst, einer externen Festplatte, einem USB-Stick oder einer CD-ROM ab. Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Wenn Sie es nicht selbst können, dann lassen Sie sich von computererfahrenen Bekannten und Freunden den so genannten E-Mail-Header auslesen. Daran erkennen Sie, woher die Mail geschickt wurde. Selbsthilfeseiten im Internet erklären Ihnen ebenfalls, wie Sie sich vor größerem Schaden schützen können.

Gehen Sie zur Polizei. Die Strafverfolgung solcher Täter ist zwar enorm schwierig, weil sie aus dem Ausland agieren. Dennoch sollten Sie den Vorfall auf jeden Fall melden. Das ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Banken strafrechtliche Schritte gegen Opfer unternehmen wollen, die unwissentlich gefälschte Schecks eingereicht haben.

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Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de



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