BPOLI L: Bulgare kann Verhaftung am Flughafen Leipzig/Halle abwehren

Leipzig (ots) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellte einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den 46 Jahre alten Mann aus. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis befand ihn das Amtsgericht der süddeutschen Metropole für schuldig. Dazu verurteilte das Gericht den Mann zu einer Geldstrafe. Für den Fall der Nichtzahlung wäre er für 85 Tage in eine Justizvollzugsanstalt einzuliefern.

Dies konnte der Bulgare, der am 20. August 2018 mit einem Flug aus Varna in Leipzig ankam, verhindern. Dazu zahlte er die offenen Kosten in Höhe von knapp 3.100 Euro an die Bundespolizei. Im Anschluss konnte er nach Deutschland ein- und weiterreisen.



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